Österreich-Vignette beim Windabweiser-Spider?
Verfasst: Di 10. Jan 2006, 19:44
Neues und nettes von der ASFINAG, der österreichischen "Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft", auch wichtig für Fahrten nach Österreich mit "normalen" PKW´s...
Auszug aus der neuen Mautordnung Nr. 11, gültig ab dem 01.01.2006:
"...Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, daß sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). In gleicher Weise ist das Ankleben auf einer nicht versenkbaren Seitenscheibe im linken vorderen Bereich des Kraftfahrzeuges gestattet. Der auf der Vignettenrückseite befindliche Anbringungshinweis ist zu beachten..."
An sich nix neues, aber der Teufel steckt im Detail:
Auf der Rückseite der neuen, für 2006 gültigen Vignetten, wurde jetzt still und heimlich genau dieser Anbringungshinweis geändert! Und zwar dahingehend, daß ab jetzt ausschließlich eine Anbringung im linken Bereich der Windschutzscheibe gestattet wird! Der bisherige Anbringungsvorschlag direkt unter dem Innenrückspiegel ist weggefallen.
Soll heißen:
Auch wenn man seine Vignette ordnungsgemäß kauft, aber diese wie bisher direkt unter dem Innenrückspiegel anklebt, dann hat man jetzt gute Chancen, bei der nächsten Vignettenkontrolle durch die Gendarmen trotzdem als Mautpreller angezeigt zu werden und dann die hohe Ersatzmaut i.H.v. 120 EUR entrichten zu müssen, bei vorsätzlichem Mißbrauch sogar das Doppelte!
Obwohl ich mir persönlich eigentlich gar nicht vorstellen kann, daß das in der Praxis auch wirklich so gehandhabt wird, ist wohl genau das in den letzten Tagen mehrfach auf österreichischen Autobahnen passiert...
Und wer wurde hauptsächlich mit falsch geklebter Vignette aufgehalten? Richtig - deutsche Kraftfahrzeuglenker!
Lt. ÖAMTC sind seit Jahresbeginn etliche Beschwerden beim ÖAMTC und deren Anwälten eingegangen...!!!
Klingt irgendwie schwer nach Abzocke, das Ganze!
Also: Vignette gleich richtig kleben, dann hat man seine Ruhe...
Für die scheibenlosen Spiderfahrer gibts übrigens eine Ausnahmegenehmigung - auch in dieser neuesten Mautordnung Nr. 11 - und zwar auf Seite 16 unter Punkt 7.2; Sollte man sich vielleicht mal ausdrucken und in den Spider legen:
"Zulässigkeit des bloßen Mitführens:
Bei Kraftfahrzeugen, die typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sind, ist die Vignette bloß mitzuführen.......Bei Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges (so im Bereich von am mautpflichtigen Straßennetz befindlichen Raststätten) ist generell die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug zu hinterlegen. Bei Nichtbeachtung wird der Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 10) verwirklicht."
Also:
Nur mitführen der Vignette beim Windabweiser-Spider ist ok.
Wenn Ihr dann aber mal an einer österreichischen Raststätte was Essen gehen wollt, dann müßt Ihr Eure Vignette gut sichtbar und für jeden einfach entwendbar im Spider hinterlegen...
Die spinnen, die Ösis...!
Auszug aus der neuen Mautordnung Nr. 11, gültig ab dem 01.01.2006:
"...Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, daß sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). In gleicher Weise ist das Ankleben auf einer nicht versenkbaren Seitenscheibe im linken vorderen Bereich des Kraftfahrzeuges gestattet. Der auf der Vignettenrückseite befindliche Anbringungshinweis ist zu beachten..."
An sich nix neues, aber der Teufel steckt im Detail:
Auf der Rückseite der neuen, für 2006 gültigen Vignetten, wurde jetzt still und heimlich genau dieser Anbringungshinweis geändert! Und zwar dahingehend, daß ab jetzt ausschließlich eine Anbringung im linken Bereich der Windschutzscheibe gestattet wird! Der bisherige Anbringungsvorschlag direkt unter dem Innenrückspiegel ist weggefallen.
Soll heißen:
Auch wenn man seine Vignette ordnungsgemäß kauft, aber diese wie bisher direkt unter dem Innenrückspiegel anklebt, dann hat man jetzt gute Chancen, bei der nächsten Vignettenkontrolle durch die Gendarmen trotzdem als Mautpreller angezeigt zu werden und dann die hohe Ersatzmaut i.H.v. 120 EUR entrichten zu müssen, bei vorsätzlichem Mißbrauch sogar das Doppelte!
Obwohl ich mir persönlich eigentlich gar nicht vorstellen kann, daß das in der Praxis auch wirklich so gehandhabt wird, ist wohl genau das in den letzten Tagen mehrfach auf österreichischen Autobahnen passiert...
Und wer wurde hauptsächlich mit falsch geklebter Vignette aufgehalten? Richtig - deutsche Kraftfahrzeuglenker!
Lt. ÖAMTC sind seit Jahresbeginn etliche Beschwerden beim ÖAMTC und deren Anwälten eingegangen...!!!
Klingt irgendwie schwer nach Abzocke, das Ganze!
Also: Vignette gleich richtig kleben, dann hat man seine Ruhe...
Für die scheibenlosen Spiderfahrer gibts übrigens eine Ausnahmegenehmigung - auch in dieser neuesten Mautordnung Nr. 11 - und zwar auf Seite 16 unter Punkt 7.2; Sollte man sich vielleicht mal ausdrucken und in den Spider legen:
"Zulässigkeit des bloßen Mitführens:
Bei Kraftfahrzeugen, die typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sind, ist die Vignette bloß mitzuführen.......Bei Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges (so im Bereich von am mautpflichtigen Straßennetz befindlichen Raststätten) ist generell die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug zu hinterlegen. Bei Nichtbeachtung wird der Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 10) verwirklicht."
Also:
Nur mitführen der Vignette beim Windabweiser-Spider ist ok.
Wenn Ihr dann aber mal an einer österreichischen Raststätte was Essen gehen wollt, dann müßt Ihr Eure Vignette gut sichtbar und für jeden einfach entwendbar im Spider hinterlegen...
Die spinnen, die Ösis...!