Folgenden Artikel hab ich grad in der aktuellen Auto-Bild, Nr. 20 vom 16.05.2003 auf Seite 22 gefunden:
"Vorbei die Zeit, da man zum Beispiel ein französisches Knöllchen folgenlos ignorieren konnte. Die 15 EU-Justizminister einigten sich darauf, Bußgelder ab 70 Euro künftig mit Hilfe der Behörden am Wohnort des Verkehrssünders einzutreiben. Bisher wurde dies nur zwischen Deutschland und Östereich so praktiziert."
Na ja, bleibt ja immer noch die Schweiz...
EU-weite Knöllchen
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Markus
No 400:
Fahren, statt putzen!
Schrauben, statt fahren...
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Natürlich bleibt da noch die Schweiz, wenn die nicht ...
bei Ausländern unverzüglich das Auto beschlagnahmen würden, wenn diese Ihr Strafmandat nicht begleichen können/wollen.
Das kann Dir theoretisch auch erst bei der nächsten Einreise passieren. Also imho lieber bezahlen als zu Fuß nach Hause gehen.
bei Ausländern unverzüglich das Auto beschlagnahmen würden, wenn diese Ihr Strafmandat nicht begleichen können/wollen.
Das kann Dir theoretisch auch erst bei der nächsten Einreise passieren. Also imho lieber bezahlen als zu Fuß nach Hause gehen.
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Das mit der Schweiz war ja auch nur ironisch gemeint...
Grad in CH werd ich mich hüten, auch nur 1Km/h zu schnell zu fahren, die Kurse dort sind inflationär.
Am besten überall immer schön im grünen Bereich fahren - das so "gesparte" Geld kann man sinnvoller investieren...
Grad in CH werd ich mich hüten, auch nur 1Km/h zu schnell zu fahren, die Kurse dort sind inflationär.
Am besten überall immer schön im grünen Bereich fahren - das so "gesparte" Geld kann man sinnvoller investieren...
Markus
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Schweiz….
Richtung Basel. 5 km vor Basel gibt es ein Autobahndreieck. Leichtes Gefälle… Geschwindigkeit von 120 auf 100 reduziert. Leider das Schild übersehen (mittlere Spur benutzt!)
Strafzettel wie folgt: Talbfahrt Basel 118km / miuns 10% = 12km zu schnell. Kostet 120.- Sfr.
Ein Freund ist Anwalt, hat gemeint: Das der Strafzettel nicht als‚ eingechriebener Brief ankam, hast du den Empfang ja nicht quittiert, somit musst du den Strafzettel ja nicht bekommen haben.
2 Monate später : eingechriebener Brief : 120Sfr + 70 Sfr Gerichtskosten + 50 Sfr Bearbeitungsgebühr. = 240 Sfr
Auf telefonischer Nachfrage: das ist die Prozedur. Bitte zahlen. Und da ich oft durch die Schweiz fahre….
Richtung Basel. 5 km vor Basel gibt es ein Autobahndreieck. Leichtes Gefälle… Geschwindigkeit von 120 auf 100 reduziert. Leider das Schild übersehen (mittlere Spur benutzt!)
Strafzettel wie folgt: Talbfahrt Basel 118km / miuns 10% = 12km zu schnell. Kostet 120.- Sfr.
Ein Freund ist Anwalt, hat gemeint: Das der Strafzettel nicht als‚ eingechriebener Brief ankam, hast du den Empfang ja nicht quittiert, somit musst du den Strafzettel ja nicht bekommen haben.
2 Monate später : eingechriebener Brief : 120Sfr + 70 Sfr Gerichtskosten + 50 Sfr Bearbeitungsgebühr. = 240 Sfr
Auf telefonischer Nachfrage: das ist die Prozedur. Bitte zahlen. Und da ich oft durch die Schweiz fahre….
Zuletzt geändert von MarcLux am Mi 28. Mai 2003, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.