Versicherung: Abschleppen ohne und Schutz im Stellplatz?

Alles zum Spider, was in den anderen Kategorien keinen sinnvollen Platz findet.

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MartinGREGOR
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Versicherung: Abschleppen ohne und Schutz im Stellplatz?

Beitrag von MartinGREGOR »

Hi all,

neulich, es war schon etwas kälter, bog ich recht normal, wie ich fand, von einer Bundesstrasse in eine kleinere Nebenstrasse ab. Ich bekam dicke Backen und die Augäpfel traten hervor, als sich das Hinterteil (des Spiders) weiter auf den Weg Richtung Kurvenäußeres machte während der Vorderwagen brav dem Kurvenverlauf folgte.
Die Insassen eines holländischen Einfamilienhauses, welches gerade vorbei kam, tobten, als ich durch reflexartiges Gegenlenken Schlimmes vermeiden konnte und optisch souverän die Fahrt fortsetzte.
Eisdieleneffekt, sagt man, glaub ich. Mit mehr Puls als Drehzahl bin ich schnurstracks nach Hause.
Tags drauf habe ich ihn abgemeldet und mir für die nächste Saison die Investiton von neuen Reifen vorgenommen; besser als die gute Originalbereifung werden die allemal sein :wink:

Was wolt ich eingentlich ?... Ach ja:
Glücklicherweise habe ich bei einem Bauern um die Ecke ein Stück Scheune erwerben können, welche wohl so um 1800 erbaut wurde, ...
Zur Sache:

Frage 1:
Ist abschleppen eines nicht zugelassenen Spiders erlaubt?
Frage 2:
Wer zahlt, wenn Spider etwas in der Scheune passiert?

Danke für sachdienliche Hinweise.

Der Martin
Klaus
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zu 1.

Beitrag von Klaus »

Hallo Martin,

also soweit ich weiß, darf man ein Fahrzeug ohne Kennzeichen bzw. ohne Zulassung nicht abschleppen oder im öffentlichen Verkehr bewegen.

Was du darfst (Ausnahme), ist z. B. nur von der Zulassungstelle, auf direktem Weg, in die Scheune, wo der Spider dann untergestellt ist, fahren. Gleiches gilt - umgekehrt - für die Wiederzulassung.

Gruß Klaus
Spideristi
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Beitrag von Spideristi »

Wenn Du Deine Karre nur vorübergehend stillgelegt hast, hast Du normalerweise beim Gerling automatisch eine sog. Ruheversicherung (6 Monate lang, glaub ich...) inclusive; Ob das bei Dir auch so ist, bzw. welche Leistungen Deine Ruheversicherung dann wirklich umfaßt, solltest Du Dir am besten schriftlich vorab vom Gerling zusenden lassen. Dann bist Du auf der sicheren Seite, falls die Scheune an Sylvester mit Deinem Spiderli drin abfackelt oder an Neujahr irgendjemand meint, Deine Flunder nach Polen entführen zu müssen... :wink:

Ansonsten bzgl. ablschleppen schließe ich mich Klaus an.
Solltest Du gemeint haben, ob irgendwelche Behörden dann Dein "herrenloses Wrack" aus der Scheune entfernen dürfen - keine Ahnung, vielleicht lieber mal die entwerteten Kennzeichen zur Identifikation dran lassen...

Ferner:
Neue Reifen heißt das Zauberwort!

In diesem Sinne: Geruhsamen Winterschlaf! 8)
Markus

No 400:
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Fahren, statt putzen! :P
Schrauben, statt fahren... :-o
HaMiPo
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Beitrag von HaMiPo »

Hallo Martin,

....Offtopic On: wenn Dir die Augäpfel hervortraten, lag es wohl am zu heftigen Bremsen, wenn dein Spider durchaus artgerecht die Biegung nahm....Offtopic Off

die sog. vorübergehend abgemeldeten Fzge haben eine Ruheversicherung, die endgültig abgemeldeten nicht.

Die Sache mit dem Abschleppen birgt seit einiger Zeit (EU) brisanten Zündstoff, den Fall der Fälle oder einen eifrigen Beamten mal angenommen. Ich hab den Text nicht greifbar, daher mal so aus dem Gedächtnis ohne anspruch auf vollständigkeit:
Man unterscheidet jetzt zwischen SCHLEPPEN und ABSCHLEPPEN .
Bei ersterem braucht der Schlepper die Klasse 2 (früher 3) und der Geschleppte mindestens Klasse 3 (früher hätte der Junior gereicht).
Bei letzterem, und das ist der eigentliche, tägliche und geduldete Fall, z. B. eine Panne, reicht die Klasse 3 für beide Führer.
Dann weis ich noch, das beim ersteren Fall auch Versicherungstechnisch erhebliche Probleme bestehen.
Stand alles mal vor einiger Zeit in der Oldtimer Markt.

l..g. harry
...(fahre)fuhr lieber aussergewöhnlich.....
MartinGREGOR
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Beitrag von MartinGREGOR »

Ja, ja, genau, Harry da war mal was. Ich erinnere mich an die BW-Fahrschulzeit (Militärkraftfahrer 8) )

Gabs da auch nicht die Nummer, dass beim Überholen die zulässige Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gilt? Oder das Motoradfahrer auch im Überholverbot überholt werden können, da keine zweispurigen Fahrzeuge?

Gerling werde ich Montag gleich mal anhauen, das möchte ich schon genau wissen, mit den "Schlafleistungen"

Später mehr. Danke bis hierhin.
HaMiPo
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Beitrag von HaMiPo »

Jooh, der Überholvorgang soll "zügig" ausgeführt werden (gebe da immer mein bestes.....) nur wird sich später dann niemand von dem Argument überzeugen lassen. Übrigens kam unlängst bei einem Versuch heraus, das 9 von 10 Personen (M/W) im Alter 30 -50 die Fahrprüfung nicht mehr bestehen würden, sowohl in Theorie als in Praxis. Erschreckend das Beispiel Vorfahrtsregeln: da lagen alle daneben bzw. alle falsch.
Eine Erklärung darüber wie dann der tägliche Verkehr so beinahe reibungslos läuft hatte hier keiner, Es hat aber was mit dem "Gewohnheitstier" Mensch zu tun.
Ist wohl war.....
...(fahre)fuhr lieber aussergewöhnlich.....
Gaby+Günter
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Beitrag von Gaby+Günter »

Die Regelungen für Schleppen und Abschleppen gelten unverändert und ich würde da auch nichts riskieren. Bleibt also nur die Rote Nummer des befreundeten Händlers, Überführungskennzeichen der Hänger.

Zur Versicherung: Mag ja von der einenzur anderen unterschiedlich sein. Wir haben für unsere "unbewegten" Fahrzeuge für solche Fälle eine Ruheversicherung. Die deckt Diebstahl und Brand ab.

Grüßle
Günter
Alfred
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Beitrag von Alfred »

Moin,

mein letzter (nicht ganz frischer) Kenntnisstand war: wenn das Fahrzeug nicht betriebsfähig ist, dann darf es (mit oder ohne Zulassung) abgeschleppt werden. Ein betriebsfähiges Fahrzeug durfte also nicht abgeschleppt werden, egal ob zugelassen oder nicht. Es war auch völlig ausreichend, die Batterie zu entfernen o.ä., damit das Fahrzeug nicht betriebsfähig war.

Der Stand ist jedoch schon ein paar Jährchen alt. Ich würde mich aktuell nicht ohne Rückfrage darauf verlassen.

Alfred
Bild Ein Weichei in rot.
Spideristi
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Beitrag von Spideristi »

Ich würd den Spider an seiner Mini-Einschrauböse vorne eh net abschleppen, lieber rote Nummern besorgen. Hätte viel zu viel Angst, daß es mir beim abschleppen den Frontrahmen verzieht oder ich mir irgendwie die Nase bei der Aktion zerdeppere...
Markus

No 400:
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MartinGREGOR
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Updated

Beitrag von MartinGREGOR »

Hier ein Update:

+ Fahrzeug muss vorübergehend Stillgelegt werden

+ Entwerteter FZ-Schein als Kopie zur Versicherung (Gerling in meinem Fall)

+ Mitteilung, dass der Vertrag ruhen soll, so wie Spider.

+ Der Vertrag wird nicht abgerechnet, es erfolgt keine Beitragsrückerstattung, Verrechnung erfolgt mit Wiederzulassung.

+ Es besteht voller Teilkasko- und Haftpflichtschutz (zB. geklaut und Unfall gebaut)


So sagte man mir bei der Gerling-Seelsorge heute.


Interessantes zum Thema Abschleppen (nicht Schleppen)->


Abschleppen
... ist das Ziehen eines betriebsunfähigen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur Behebung der Betriebsunfähigkeit, zur Verwertung oder Vernichtung des Fahrzeuges.

Solange diese Rahmenbedingungen eingehalten werden braucht es keine Zulassung, keine Versicherung, ja noch nicht einmal einen Führerschein für den der sich im Spider abschleppen lässt... :o :o

Einzelheiten für Rechtsverdreher habe ich hier gefunden:

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php


Ich hoffe das von Harry angedeutete EU-Recht ist noch nicht auf nationales Recht runter gebrochen und die Sache mit dem Junior am Lenkrad in einem nicht angemeldeteten Spider mit vorsorglich ausgebauter Batterie ist so noch möglich... ?!?
Klaus
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Lösungsvorschlag

Beitrag von Klaus »

Hallo Martin,

bring doch einfach den Spider in die Scheune und schraub die Nummern ab -> dann abmelden. Wo liegt daß Problem?

Wenn er schon abgemeldet sein sollte, dann ab auf nen Hänger oder ne rote Nummer etc. ans Auto, dann bist du auf jeden Fall (z. B. Unfall) auf der sicheren Seite.

Gruß

Klaus
HaMiPo
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Beitrag von HaMiPo »

@ Martin,
da bliebe ja in Deinem Fall nur die Verwertung oder Vernichtung :o
Duckundwech
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