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Feinstaubplakette für SV

Verfasst: Do 17. Jan 2008, 18:03
von YellowSpider
Hier die unbefriedigende Antwort:
Ihre u.a. mail wurde, mit der Bitte Ihnen zu antworten, an mich
weitergeleitet.

Einen konkreten Tipp, wo in Ihrem Fall die Plakette angebracht werden
soll, kann ich Ihnen auch nicht geben. Solche Sonderfälle wurden bei der
Ausarbeitung der Vorschriften nicht berücksichtigt. Es gibt hier keine
Vorgabe des Gesetzgebers. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, Ihr
Anliegen bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle vorzutragen, - und
Diese dann entscheiden zu lassen.
Ich brauch so ein Teil. In Köln gibbet einen geilen Tunnel (bei Hochwasser natürlich gesperrt)

Verfasst: Fr 18. Jan 2008, 11:36
von Spideristi
Servus Stefan!

Häng doch Deinen Beitrag noch hier mit dran, dann ist der Zusammenhang besser gegeben. Ansonsten hatte ich letztes Jahr auch schon mal online bei TüV/Dekra/Umweltbundesamt wg. der Anbringung der Plakette bei unseren scheibenlosen Karren angefragt, aber nur unbefriedigende, bzw. gar keine Rückmeldungen erhalten.
Von wem hast Du denn eigentlich diese Antwort bekommen?

Die Ösis sind da intelligenter. Von der ASFINAG gibts nämlich z.B. eine spezielle Ausnahmegenehmigung für scheibenlose Fahrzeuge, auf die man sich im Fall des Falles auch rechtsverbindlich berufen kann, falls einem die Gendarmerie auf den österreichischen Autobahnen mit der Vignette in der Hosentasche, aber nicht am Windabweiser antrifft... :wink: