Gemeinsame Ausfahrten vs. "§ 29 der StVO, illegales Strassenrennen"

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Spideristi
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Gemeinsame Ausfahrten vs. "§ 29 der StVO, illegales Strassenrennen"

Beitrag von Spideristi »

Seit 2017 gibt es ja bei uns in Deutschland mit dem § 29 der StVO ja den Straftatbestand des "illegalen Straßenrennens".
Allerdings erscheint mir die Differenzierung und Abgrenzung zwischen "gemeinsamer Ausfahrt" und "illegalem Straßenrennen" mittels diesem § 29 StVO generell zu Ungunsten eines Sportwagenfahrers zu tendieren...

Gemeinsame, wunderschöne Spider-Ausfahrten, wie wir sie noch Ende der 1990er und Anfang der 2000er-Jahre im Rahmen diverser Spider / Sportwagen-Treffen z.B. in Kempten, Koblenz oder Köln, am Nürburgring, in Hockenheim oder sonstwo in Deutschland oder auch in Frankreich gemacht hatten, erscheinen mir aus heutiger Sicht durch die öffentliche Wahrnehmung mittlerweile höchst gefährlich für uns selbst als Fahrer eines RENAULTsport Spider´s.

Ich persönlich schätze nämlich die Gefahr, das man heute von der Öffentlichkeit und auch den Organen nicht mehr nur als einfacher Sportwagenfahrer sondern gleich als "Illegaler Straßenraser" wahrgenommen wird, mittlerweile ziemlich hoch ein. Vor allem auch gerade dann, wenn man mit seinem Spider / Sportwagen gerade mal nicht nur allein sondern womöglich zu Zweit oder womöglich mit Drei noch mehr anderen Sportwagen-Exemplaren gemeinsam unterwegs ist... :cry:
So eine gemeinsame Ausfahrt gilt heute nämlich gemeinhin gleich als "Veranstaltung, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden... ...Auch Kolonnenfahrten bedürfen nach § 29 Absatz 2 StVO der vorherigen Erlaubnis."

Im Gegensatz zu einem z.B. eher unauffälligen VW Golf GTI haben wir mit unseren kleinen Spiderlis leider den "Exoten-Nachteil", wodurch wir im öffentlichen Straßenverkehr generell sehr auffällig unterwegs sind. Auch wenn wir das vorschriftsmäßig und ohne dass eigentlich überhaupt irgendetwas zu beanstanden wäre tun.
Das mit der Auffälligkeit war zwar früher auch schon so, aber da gabs eben noch nicht diese generelle Vorwurfsmöglichkeit eines illegalen Straßenrennens mit den heute sich daraus ergebenden drastischen Konsequenzen für einen Autofahrer, dem dies vorgeworfen wird.
Wenn heute zufällig zwei Sportwägen nebeneinander gemeinsam vor einer roten Ampel stehen, genügt dies doch oft schon als genereller Anfangsverdacht - auch wenn das Fahr- und Beschleunigungsverhalten keine ungesetzlichen Auffälligkeiten zeigt.

Ich persönlich denke deshalb , dass gemeinsame Ausfahrten so wie früher noch heute eigentlich doch gar nicht mehr ohne Streß und Gefahr für uns selbst möglich sind, oder?
Wie denkt ihr da so darüber oder wie handhabt ihr das so in letzter Zeit..?
:o

Interessant und aussagekräftig zur öffentlichen Wahrnehmung in diesem Zusammenhang finde ich z.B. auch diesen Recherchebericht des NDR zu Vorwürfen nach einen Unfall bei einer gemeinsam Sportwagenfahrer-Ausfahrt...

Illegales Autorennen? Beschuldigte sprechen | STRG_F
Markus

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