Helmpflicht für Spider mit Windabweiser????

Alles zum Spider, was in den anderen Kategorien keinen sinnvollen Platz findet.

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YellowSpider
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Helmpflicht für Spider mit Windabweiser????

Beitrag von YellowSpider »

Hab ich gerade gefunden:
Als einzigen schnellen Ausweg werden in einigen Zulassungsstellen derartige Fahrzeuge mit dem Eintrag: nur mit Helm zu fahren, zugelassen, wie es auch schon beim Renault Spider (oder so ähnlich) und ehemaligen Militärwagen eingetragen wurde, wenn keine Windschutzscheibe vorhanden war oder heruntergeklappt wurde.
In Österreich gibt es das ja, meiner Kenntnis nach. Aber in D???

Gem . StVO gibt es für Fahren mit Helm in zweispurigen Fahrzeugen sogar ne Knolle
Stephan
No 346:
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No 1562:
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sascha h-k
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Beitrag von sascha h-k »

hi stef,

soweit ich weiss, gilt im ösiland helmpflicht nur für 2 rädrige; d.h. motorrad mit beiwagen: keine helmpflicht. (ausnahme auch diese komische bmw)

die spiderlis haben sogar 4, habe ich mir erzählen lassen :wink:


grüße sascha
grüße, sascha

kömmt zeit kömmt TVR kömmen eingetragene 103db / 3k rpm
YellowSpider
Beiträge: 908
Registriert: Do 7. Aug 2003, 12:27
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Beitrag von YellowSpider »

Sorry Sascha (Du nix Loser?), dann waren es vielleicht unsere Schweizer Nachbarn und mal (ausnahmsweise) nicht die Ösis :wink: . Würd auch besser passen zu: Wer hat´s erfunden?"
Stephan
No 346:
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Rolf S.
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Beitrag von Rolf S. »

Hallo,
ja genau,in der Schweiz ist Helmpflicht bei den Scheibenlosen.....

Wünsch euch viel Glück.....mit Helm.... :lol: :lol: :lol:

Wer hat's erfunden?

Gruss Rolf S.
Gaby+Günter
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Beitrag von Gaby+Günter »

Hi,
meines Wissens verhält es sich in Deutschland folgendermaßen:

Solange in den Papieren nichts anderes eingetragen (...und bei uns steht da nichts!) können eigentlich nur die "allgemeinen Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers" greifen. Die sagen, dass der Lenker alles tun muss, um sein Fahrzeug ohne Risiko für sich und andere führen zu können :wink: :wink: :wink: . Beim Spider ohne Windschutzscheibe - also beim Echten! - interpretiere ich das so, dass die Augen geschützt werden müssen. Dazu reicht auch eine Fahrradbrille oder ähnliches. Vorsorge gegen größere Verletzungen liegen außerhalb des kalkulierbaren Risikos, auch ein Helm hat seine Grenzen....

Ob die Argumentation gerichtsfest ist, weiß ich nicht. Allerdings fahren wir nur bei Regen mit Helm und hatten weder bei unseren Nachbarn in CH, A, I, F, E bisher Probleme.

Grüßle vom "Streifenhörnchen" mit dem Spider

Günter
Spideristi
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Beitrag von Spideristi »

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Markus

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Klaus
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Beitrag von Klaus »

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