Österreich-Vignette beim Windabweiser-Spider?
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Österreich-Vignette beim Windabweiser-Spider?
Neues und nettes von der ASFINAG, der österreichischen "Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft", auch wichtig für Fahrten nach Österreich mit "normalen" PKW´s...
Auszug aus der neuen Mautordnung Nr. 11, gültig ab dem 01.01.2006:
"...Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, daß sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). In gleicher Weise ist das Ankleben auf einer nicht versenkbaren Seitenscheibe im linken vorderen Bereich des Kraftfahrzeuges gestattet. Der auf der Vignettenrückseite befindliche Anbringungshinweis ist zu beachten..."
An sich nix neues, aber der Teufel steckt im Detail:
Auf der Rückseite der neuen, für 2006 gültigen Vignetten, wurde jetzt still und heimlich genau dieser Anbringungshinweis geändert! Und zwar dahingehend, daß ab jetzt ausschließlich eine Anbringung im linken Bereich der Windschutzscheibe gestattet wird! Der bisherige Anbringungsvorschlag direkt unter dem Innenrückspiegel ist weggefallen.
Soll heißen:
Auch wenn man seine Vignette ordnungsgemäß kauft, aber diese wie bisher direkt unter dem Innenrückspiegel anklebt, dann hat man jetzt gute Chancen, bei der nächsten Vignettenkontrolle durch die Gendarmen trotzdem als Mautpreller angezeigt zu werden und dann die hohe Ersatzmaut i.H.v. 120 EUR entrichten zu müssen, bei vorsätzlichem Mißbrauch sogar das Doppelte!
Obwohl ich mir persönlich eigentlich gar nicht vorstellen kann, daß das in der Praxis auch wirklich so gehandhabt wird, ist wohl genau das in den letzten Tagen mehrfach auf österreichischen Autobahnen passiert...
Und wer wurde hauptsächlich mit falsch geklebter Vignette aufgehalten? Richtig - deutsche Kraftfahrzeuglenker!
Lt. ÖAMTC sind seit Jahresbeginn etliche Beschwerden beim ÖAMTC und deren Anwälten eingegangen...!!!
Klingt irgendwie schwer nach Abzocke, das Ganze!
Also: Vignette gleich richtig kleben, dann hat man seine Ruhe...
Für die scheibenlosen Spiderfahrer gibts übrigens eine Ausnahmegenehmigung - auch in dieser neuesten Mautordnung Nr. 11 - und zwar auf Seite 16 unter Punkt 7.2; Sollte man sich vielleicht mal ausdrucken und in den Spider legen:
"Zulässigkeit des bloßen Mitführens:
Bei Kraftfahrzeugen, die typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sind, ist die Vignette bloß mitzuführen.......Bei Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges (so im Bereich von am mautpflichtigen Straßennetz befindlichen Raststätten) ist generell die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug zu hinterlegen. Bei Nichtbeachtung wird der Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 10) verwirklicht."
Also:
Nur mitführen der Vignette beim Windabweiser-Spider ist ok.
Wenn Ihr dann aber mal an einer österreichischen Raststätte was Essen gehen wollt, dann müßt Ihr Eure Vignette gut sichtbar und für jeden einfach entwendbar im Spider hinterlegen...
Die spinnen, die Ösis...!
Auszug aus der neuen Mautordnung Nr. 11, gültig ab dem 01.01.2006:
"...Die Vignette ist - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, daß sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). In gleicher Weise ist das Ankleben auf einer nicht versenkbaren Seitenscheibe im linken vorderen Bereich des Kraftfahrzeuges gestattet. Der auf der Vignettenrückseite befindliche Anbringungshinweis ist zu beachten..."
An sich nix neues, aber der Teufel steckt im Detail:
Auf der Rückseite der neuen, für 2006 gültigen Vignetten, wurde jetzt still und heimlich genau dieser Anbringungshinweis geändert! Und zwar dahingehend, daß ab jetzt ausschließlich eine Anbringung im linken Bereich der Windschutzscheibe gestattet wird! Der bisherige Anbringungsvorschlag direkt unter dem Innenrückspiegel ist weggefallen.
Soll heißen:
Auch wenn man seine Vignette ordnungsgemäß kauft, aber diese wie bisher direkt unter dem Innenrückspiegel anklebt, dann hat man jetzt gute Chancen, bei der nächsten Vignettenkontrolle durch die Gendarmen trotzdem als Mautpreller angezeigt zu werden und dann die hohe Ersatzmaut i.H.v. 120 EUR entrichten zu müssen, bei vorsätzlichem Mißbrauch sogar das Doppelte!
Obwohl ich mir persönlich eigentlich gar nicht vorstellen kann, daß das in der Praxis auch wirklich so gehandhabt wird, ist wohl genau das in den letzten Tagen mehrfach auf österreichischen Autobahnen passiert...
Und wer wurde hauptsächlich mit falsch geklebter Vignette aufgehalten? Richtig - deutsche Kraftfahrzeuglenker!
Lt. ÖAMTC sind seit Jahresbeginn etliche Beschwerden beim ÖAMTC und deren Anwälten eingegangen...!!!
Klingt irgendwie schwer nach Abzocke, das Ganze!
Also: Vignette gleich richtig kleben, dann hat man seine Ruhe...
Für die scheibenlosen Spiderfahrer gibts übrigens eine Ausnahmegenehmigung - auch in dieser neuesten Mautordnung Nr. 11 - und zwar auf Seite 16 unter Punkt 7.2; Sollte man sich vielleicht mal ausdrucken und in den Spider legen:
"Zulässigkeit des bloßen Mitführens:
Bei Kraftfahrzeugen, die typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sind, ist die Vignette bloß mitzuführen.......Bei Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges (so im Bereich von am mautpflichtigen Straßennetz befindlichen Raststätten) ist generell die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug zu hinterlegen. Bei Nichtbeachtung wird der Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 10) verwirklicht."
Also:
Nur mitführen der Vignette beim Windabweiser-Spider ist ok.
Wenn Ihr dann aber mal an einer österreichischen Raststätte was Essen gehen wollt, dann müßt Ihr Eure Vignette gut sichtbar und für jeden einfach entwendbar im Spider hinterlegen...
Die spinnen, die Ösis...!
Markus
No 400:
Fahren, statt putzen!
Schrauben, statt fahren...
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Hatte mir gestern ja mal die Mühe gemacht und eine eMaille an die ASFINAG geschrieben und diese mit der Problematik des hinterlassens der Vignette im offenen Fahrzeug beim verlassen desselbigen (schöner Satzbau... ) konfrontiert - hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX!
Konkret in Ihrem besonderen Fall empfiehlt sich, die Vignette nicht zu hinterlegen (um eigenen Schaden zu vermeiden) und Ihr Fahrzeug beim Aufenthalt in der Raststation im Auge zu behalten, sodass im Zuge einer Kontrolle das Mautaufsichtsorgan mit dem Vorhandensein der Vignette konfrontiert werden kann.
Leider gibt es für Ihren Fall keine bessere Lösung, zumal die Mautordnung diesen Fall nicht abdeckt.
In diesem Sinne verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
Sejdijov D. Helga
Teamleiterin Kundendienst
ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 94
A-5020 Salzburg
Tel: +43 (0) 50108-15554
Fax: +43 (0) 50108-15020
E-Mail: helga.sejdijov@asfinag.at
Homepage: www.asfinag.at
kostenlose Hotline: 00800 - 20401600
Na, das werd ich mir doch mal ausdrucken und zusammen mit der Mautregelung für scheibenlose Fahrzeuge ins Auto legen. Bin halt nur gespannt, ob man die Gendarmen im Fall des Falles dann damit auch wirklich überzeugen kann...
Sehr geehrter Herr XXX!
Konkret in Ihrem besonderen Fall empfiehlt sich, die Vignette nicht zu hinterlegen (um eigenen Schaden zu vermeiden) und Ihr Fahrzeug beim Aufenthalt in der Raststation im Auge zu behalten, sodass im Zuge einer Kontrolle das Mautaufsichtsorgan mit dem Vorhandensein der Vignette konfrontiert werden kann.
Leider gibt es für Ihren Fall keine bessere Lösung, zumal die Mautordnung diesen Fall nicht abdeckt.
In diesem Sinne verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
Sejdijov D. Helga
Teamleiterin Kundendienst
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Alpenstraße 94
A-5020 Salzburg
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E-Mail: helga.sejdijov@asfinag.at
Homepage: www.asfinag.at
kostenlose Hotline: 00800 - 20401600
Na, das werd ich mir doch mal ausdrucken und zusammen mit der Mautregelung für scheibenlose Fahrzeuge ins Auto legen. Bin halt nur gespannt, ob man die Gendarmen im Fall des Falles dann damit auch wirklich überzeugen kann...
Markus
No 400:
Fahren, statt putzen!
Schrauben, statt fahren...
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so schaut's aus:
Falsche Informationen zur Vignettenanbringung im Umlauf
Derzeit kursieren Mails mit irreführenden Erklärungen zur korrekten Anbringung der Autobahnvignetten. Laut ÖAMTC und ASFINAG sind die Informationen schlicht falsch.
In den Kettenmails heißt es unter anderem: "Die Vignette für 2006 darf nur noch links oben außerhalb eines eventuell vorhandenen Tönungsstreifens bzw. links unten auf der Windschutzscheibe oder an einer nicht versenkbaren linken vorderen Seitenscheibe angebracht werden. Die Anbringung unterhalb des Innenspiegels ist nicht mehr legal und die dort geklebte Vignette somit ungültig."
ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka betont dazu: "Die Behauptungen sind völliger Schwachsinn."
kurzer auszug von www.orf.at
ergo: bitte keine panik
grüße sascha
Falsche Informationen zur Vignettenanbringung im Umlauf
Derzeit kursieren Mails mit irreführenden Erklärungen zur korrekten Anbringung der Autobahnvignetten. Laut ÖAMTC und ASFINAG sind die Informationen schlicht falsch.
In den Kettenmails heißt es unter anderem: "Die Vignette für 2006 darf nur noch links oben außerhalb eines eventuell vorhandenen Tönungsstreifens bzw. links unten auf der Windschutzscheibe oder an einer nicht versenkbaren linken vorderen Seitenscheibe angebracht werden. Die Anbringung unterhalb des Innenspiegels ist nicht mehr legal und die dort geklebte Vignette somit ungültig."
ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka betont dazu: "Die Behauptungen sind völliger Schwachsinn."
kurzer auszug von www.orf.at
ergo: bitte keine panik
grüße sascha
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kömmt zeit kömmt TVR kömmen eingetragene 103db / 3k rpm
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Stimmt..! HIER die näheren Infos...
Aber zumindest ein Gutes hatte das Ganze - jetzt wissen wir Scheibenlosen wenigstens, was wir in Austria zu tun und zu lassen haben, falls sich unsere Kisten wirklich mal auf die österreichischen Autobahnen verirren sollten.
Aber zumindest ein Gutes hatte das Ganze - jetzt wissen wir Scheibenlosen wenigstens, was wir in Austria zu tun und zu lassen haben, falls sich unsere Kisten wirklich mal auf die österreichischen Autobahnen verirren sollten.
Markus
No 400:
Fahren, statt putzen!
Schrauben, statt fahren...
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Tja, hätte in dem Fall wohl auch nix genützt, da ich diese Meldung nicht per eMaille erhalten hab, sondern von einem Kollegen ausm österreichischen Renault-Forum, der deswegen wirklich schon Streß mit den Gendarmen hatte. Offenbar fallen auch die österreichischen Streifenhörnchen auf solche eMails herein...
Markus
No 400:
Fahren, statt putzen!
Schrauben, statt fahren...
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Re: Österreich-Vignette beim Windabweiser-Spider?
Nochmal ein kleiner Nachtrag zum Thema "Vignetten- oder Feinstaubplakettenanbringung beim scheibenlosen Windabweiser-Spider":
Hat jemand von Euch anderen Scheibenlosen in den letzten 15 Jahren vielleicht schon mal einen näheren Blick in unsere Spider-Ersatzteilbibel "PR 1294" geworfen?
Ja??
Auch wirklich ganz aufmerksam?
Nein??
Macht nix, ich selbst nämlich bisher auch nicht...
Aber dann schaut doch bitte jetzt mal auf die Seite 55.501.0:
Da gabs (zumindest theoretisch?) mal ein Ersatzteil mit der Alpine-Artikelnummer 60 00 068 388.
Und wißt Ihr, was das wohl war?
Genau - ein Vignettenhalter für den Windabweiser des Spiders...!!!
Ok, na ja, wir hätten da wohl schon mal 10 Jahre früher genau ins Ersatzteilbuch reinschauen sollen, dann wären die Halter vielleicht damals auch noch lieferbar gewesen...
Hat jemand von Euch anderen Scheibenlosen in den letzten 15 Jahren vielleicht schon mal einen näheren Blick in unsere Spider-Ersatzteilbibel "PR 1294" geworfen?
Ja??
Auch wirklich ganz aufmerksam?
Nein??
Macht nix, ich selbst nämlich bisher auch nicht...
Aber dann schaut doch bitte jetzt mal auf die Seite 55.501.0:
Da gabs (zumindest theoretisch?) mal ein Ersatzteil mit der Alpine-Artikelnummer 60 00 068 388.
Und wißt Ihr, was das wohl war?
Genau - ein Vignettenhalter für den Windabweiser des Spiders...!!!
Ok, na ja, wir hätten da wohl schon mal 10 Jahre früher genau ins Ersatzteilbuch reinschauen sollen, dann wären die Halter vielleicht damals auch noch lieferbar gewesen...
Markus
No 400:
Fahren, statt putzen!
Schrauben, statt fahren...
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Schrauben, statt fahren...