Suche: 4-Rohr-Sportauspuff für meinen Renault Spider
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Stimmt, sehr schöner Lambo und serienmässig auch mit ziemlich genialem Klang;NERO hat geschrieben:...die Anwohnerbeschwerden bei einem serienmaessig belassenen Lamborghini Gallardo, pilotiert von Lauda/Jun...
Nur Lauda jun., der sollte mal einen Rethorikkurs machen...
Mit ihm hat sich DSF nicht grade einen überzeugenden Automobil-Journalisten ins Boot geholt, seine Beiträge sind eher zum einschlafen und davon laufen!
Rolf, um nochmal auf diese Lautstärken-Geschichten zurück zu kommen: Meines Wissens nach hat alles vor Baujahr 80 eh einen akustischen Freibrief in D, da die Toleranzschmerzgrenze für Fahrzeuge dieses Baujahres meines Wissens nach bei ca. +26dB zum eingetragenen Wert liegt und deswegen darf der RS auch lauter sein als der Spider, oder?
Markus
No 400:
Fahren, statt putzen!
Schrauben, statt fahren...
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Zum Glück hab ich nen Großen....
Spass beiseite; habe gemessen in 1m Entfernung 2/3 Nenndrehzahl, freies Feld, leider nicht 45 Grad versetzt. Da waren´s 110 dB. Bei abwinkeln des Auspuffendrohres um 45 Grad nach unten: -2dB; mit simuliertem Prallblech nochmals -2 dB. Und ein Test mit KAT im Vergleich zu ohne ca -8dB.
Viel wegbrennen im Endtopf wird wohl nicht; ist ja nix drin.
Es gibt Mittel und Wege, den Pott leiser zu bekommen, keine Frage. Dazu ist ein Aufsägen und Dämmen notwendig. Aber ein Stück weit Kind im Manne ist wohl (fast) in jedem von uns, und so muß jeder selber schauen, was er will (und riskiert).
I´m living in NRW und ich bin froh drum....noch
Spass beiseite; habe gemessen in 1m Entfernung 2/3 Nenndrehzahl, freies Feld, leider nicht 45 Grad versetzt. Da waren´s 110 dB. Bei abwinkeln des Auspuffendrohres um 45 Grad nach unten: -2dB; mit simuliertem Prallblech nochmals -2 dB. Und ein Test mit KAT im Vergleich zu ohne ca -8dB.
Viel wegbrennen im Endtopf wird wohl nicht; ist ja nix drin.
Es gibt Mittel und Wege, den Pott leiser zu bekommen, keine Frage. Dazu ist ein Aufsägen und Dämmen notwendig. Aber ein Stück weit Kind im Manne ist wohl (fast) in jedem von uns, und so muß jeder selber schauen, was er will (und riskiert).
I´m living in NRW und ich bin froh drum....noch
Moin-Moin,
@ALL: ... ich weiss nicht, was gemeinhin alles unter `Cup-Auspuff vertrieben wurde, aber meine Forderung an Horst Toenges, moegliche Eintragbarkeit, wurde gewaehrleistet, die "96p" wurden als db-Wert angenommen +/- Toleranz und Abfahrt ! Sollten die Unterschiede genauso sein, wie z.B. bei den Kofferraumhauben des Spiders (Nr. 1,2,3,...) - dann bleiben keine Fragen; 102db wurden mir als Maximal-Wert OHNE Kat angegeben - 110db sind unglaublich !!!
@Markus: "meines wissens" :
"§49 StVZO. Geraeuschentwicklung und Schalldaempferanlage. (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhaenger muessen so beschaffen sein, daß die Geraeuschentwicklung das nach dem JEWEILIGEN STAND DER TECHNIK unvermeidbare Maß nicht uebersteigt. ... 1. Richtlinie 40/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 ...(Abl. EG Nr. L 42 S. 16)" !!!
Interessant auch (4) und (5) => ich rate JEDEM, der sich im Bereich zwischen "GUT und BOESE" befindet/sieht => beschaftigt Euch mit der StVZO => "uniformierte Bewegungsmelder" sprechen gerne von "Auslegung" bzw. "Auslegungssache" !!!
@Alfred:
"§19 StVZO. Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis. ... (2) ... 3. das Abgas- oder Geraeuschverhalten verschlechtert wird." => bei "Auslegungssache" bis DU mit im Boot !!!
@TIEFERLEGER UNTER EUCH:
"§50 StVZO. Scheinwerfer fuer Fern- und Abblendlicht. ... (3) ... Bei Scheinwerfern fuer Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500mm ... liegen."
"§60a StVZO. Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen. ... (2) ... Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhaengern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200mm, ... - ueber der Fahrbahn liegen."
@DACHBESITZER (natuerlich nur Spider mit Scheibe, Markus):
"§35c StVZO. Heizung und Lueftung. Geschlossene Fuehrerraeume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h muessen ausreichend BEHEIZT UND BELUEFTET werden koennen."
H A L L O ! ? - Und jetzt ?
"IN DAS KLO MIT DER STVZO !?"
Ich rate jedem ausreichende "sattelfeste" Kenntnis - vor allen Dingen, immer erst kundig machen, und dann auf mit dem Brotkasten !!!
MFG
Rolf
@ALL: ... ich weiss nicht, was gemeinhin alles unter `Cup-Auspuff vertrieben wurde, aber meine Forderung an Horst Toenges, moegliche Eintragbarkeit, wurde gewaehrleistet, die "96p" wurden als db-Wert angenommen +/- Toleranz und Abfahrt ! Sollten die Unterschiede genauso sein, wie z.B. bei den Kofferraumhauben des Spiders (Nr. 1,2,3,...) - dann bleiben keine Fragen; 102db wurden mir als Maximal-Wert OHNE Kat angegeben - 110db sind unglaublich !!!
@Markus: "meines wissens" :
"§49 StVZO. Geraeuschentwicklung und Schalldaempferanlage. (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhaenger muessen so beschaffen sein, daß die Geraeuschentwicklung das nach dem JEWEILIGEN STAND DER TECHNIK unvermeidbare Maß nicht uebersteigt. ... 1. Richtlinie 40/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 ...(Abl. EG Nr. L 42 S. 16)" !!!
Interessant auch (4) und (5) => ich rate JEDEM, der sich im Bereich zwischen "GUT und BOESE" befindet/sieht => beschaftigt Euch mit der StVZO => "uniformierte Bewegungsmelder" sprechen gerne von "Auslegung" bzw. "Auslegungssache" !!!
@Alfred:
"§19 StVZO. Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis. ... (2) ... 3. das Abgas- oder Geraeuschverhalten verschlechtert wird." => bei "Auslegungssache" bis DU mit im Boot !!!
@TIEFERLEGER UNTER EUCH:
"§50 StVZO. Scheinwerfer fuer Fern- und Abblendlicht. ... (3) ... Bei Scheinwerfern fuer Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500mm ... liegen."
"§60a StVZO. Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen. ... (2) ... Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhaengern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200mm, ... - ueber der Fahrbahn liegen."
@DACHBESITZER (natuerlich nur Spider mit Scheibe, Markus):
"§35c StVZO. Heizung und Lueftung. Geschlossene Fuehrerraeume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h muessen ausreichend BEHEIZT UND BELUEFTET werden koennen."
H A L L O ! ? - Und jetzt ?
"IN DAS KLO MIT DER STVZO !?"
Ich rate jedem ausreichende "sattelfeste" Kenntnis - vor allen Dingen, immer erst kundig machen, und dann auf mit dem Brotkasten !!!
MFG
Rolf
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Hallo Rolf,NERO hat geschrieben:.. 1. Richtlinie 40/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 ...(Abl. EG Nr. L 42 S. 16)" !!!
Ich rate jedem ausreichende "sattelfeste" Kenntnis - vor allen Dingen, immer erst kundig machen, und dann auf mit dem Brotkasten !!!
Die Richtlinie ist die 70/157/EWG (die erste Zahl ist immer das Jahr!) und diese wurde 1996 durch die 96/20/EG weitgehend überarbeitet und 1999 erneut durch die 1999/101/EG modifiziert.
All diese Richtlinien beschreiben die Vergabe und Handhabung der EU-Betriebserlaubnis für Auspuffanlagen und haben nur geringfügig mit der Einzeleintragung nach Gutachten zu tun.
Ein Weichei in rot.
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Ich will damit niemanden beeindrucken, sondern schlicht darauf aufmerksam machen, dass diverse Freiheiten, die man sich in manchen Bundesländern erlauben kann, in Bayern einfach nicht geduldet werden.NERO hat geschrieben:@Alfred : Die "Zitate" sind nicht wirklich beeindruckend, zumal sie in fast jedem Forum regelmaessig aufgewaermt werden ! Aussage ?
Du scheinst zu vergessen, dass es auch schon ein Mitglied aus unserem Forum in München erwischt hat. Eingetragener Auspuff. Polizist sinngemäß: "Es interessiert mich nicht, was da eingetragen ist, ich bin mir sicher, dass dieses Auto zu laut ist." Folge: Beschlagnahmung bzw. Sicherstellung des Fahrzeugs.
Die Aussage der Zitate:
Auch wenn Du einen goldenen Fahrzeugschein vorlegen kannst: Wenn der Auspuff zu laut ist, bist Du in München und Umland fällig. Kannst Du dann nachher nachweisen, dass die Beschlagnahmung nicht rechtens war, werden Dir bestenfalls die Kosten für die Sicherstellung nicht berechnet. Ist aber irgendwas faul (z.B. tatsächlich lauter als eingetragen oder unerlaubte Nockenwelle etc.), dann trägst Du die vollen Kosten. Du kannst aber in jedem Fall mehrere Tage bis Wochen auf Dein Auto verzichten und gleich mal viel Freizeit bereithalten, um Dich durch die ganzen Behörden bzw. Verhandlungen durchzukämpfen.
Und den Stress will ich mir schlicht nicht antun. Wer Spaß daran findet, der sollte seinen eingetragenen Cup mal mehrfach durch München bewegen, um es zu testen.
Ein Weichei in rot.
Moin-Moin.
@Alfred:
WENN ZITIEREN, DANN RICHTIG UND NICHT NACH EIGENEM GUTDUENKEN ZUSAMMENHAENGE VERAENDERN UND / ODER
DARSTELLEN !!!
Zitat " ... 70/... " WAR und IST fuer Markus bestimmt "Baujahr 80" "Porsche 911 2,7l RS (EZ`73)" - und - "...JEWEILIGEN STAND DER TECHNIK ... " !
Lesen kannst Du ?
Ich habe beruflich, u.a., mit Eintragungen von "Sportauspuffanlagen" zu tun, die jeweilig aktuellste Ausgabe der "StVZO" gehoert somit zu meinem
Handwerkszeug, und ich kann Dir versichern: Aktuell werden immer noch
Gruppe-N/A-Auspuffanlagen + Kleinserien-Fertigungen eingetragen, auch bei Fahrzeugen, die in "Muenchen" fahren ! (Beispiel fuer "Muenchen" (!?):
Schau´ Dir den "Alpen-Pokal" an !)
Um bei Dir zu bleiben und der Wiederholung meiner Frage, "§19 StVZO..." betreffend, was machst DU in "Muenchen" mit DEINEM Auspuff - damit ?
Irgendwie klingen Deine Stellungnahmen, die Verteidigung Deines "Kruppstahls", nach dem inneren Wunsch: "Ich moechte auch einen `Cup, trau´ mich aber nicht, also darf nicht sein, was ich nicht wahrhaben kann/will "!
Zur Erinnerung, der `Cup wurde bis "2000" (auch meiner) bei/unter Hilfe von Deutsche Renault AG/Koeln-Bruehl/Horst Toenges eingetragen !
Das "Mitglied aus unserem Forum", aus "Muenchen", hatte WEDER `Cup NOCH Kat ... !
Und NOCHMALS, zu guter letzt, es gibt weder einen "goldenen Fahrzeugschein" noch "diverse Freiheiten" - wie soll das Deiner Meinung nach ablaufen (?) - nach Bundesland gestaffelt (?) - DU darfst das, DU bist "Norddeutscher" (?) - !
"OLE-OLE" ...
MFG
Rolf
@Alfred:
WENN ZITIEREN, DANN RICHTIG UND NICHT NACH EIGENEM GUTDUENKEN ZUSAMMENHAENGE VERAENDERN UND / ODER
DARSTELLEN !!!
Zitat " ... 70/... " WAR und IST fuer Markus bestimmt "Baujahr 80" "Porsche 911 2,7l RS (EZ`73)" - und - "...JEWEILIGEN STAND DER TECHNIK ... " !
Lesen kannst Du ?
Ich habe beruflich, u.a., mit Eintragungen von "Sportauspuffanlagen" zu tun, die jeweilig aktuellste Ausgabe der "StVZO" gehoert somit zu meinem
Handwerkszeug, und ich kann Dir versichern: Aktuell werden immer noch
Gruppe-N/A-Auspuffanlagen + Kleinserien-Fertigungen eingetragen, auch bei Fahrzeugen, die in "Muenchen" fahren ! (Beispiel fuer "Muenchen" (!?):
Schau´ Dir den "Alpen-Pokal" an !)
Um bei Dir zu bleiben und der Wiederholung meiner Frage, "§19 StVZO..." betreffend, was machst DU in "Muenchen" mit DEINEM Auspuff - damit ?
Irgendwie klingen Deine Stellungnahmen, die Verteidigung Deines "Kruppstahls", nach dem inneren Wunsch: "Ich moechte auch einen `Cup, trau´ mich aber nicht, also darf nicht sein, was ich nicht wahrhaben kann/will "!
Zur Erinnerung, der `Cup wurde bis "2000" (auch meiner) bei/unter Hilfe von Deutsche Renault AG/Koeln-Bruehl/Horst Toenges eingetragen !
Das "Mitglied aus unserem Forum", aus "Muenchen", hatte WEDER `Cup NOCH Kat ... !
Und NOCHMALS, zu guter letzt, es gibt weder einen "goldenen Fahrzeugschein" noch "diverse Freiheiten" - wie soll das Deiner Meinung nach ablaufen (?) - nach Bundesland gestaffelt (?) - DU darfst das, DU bist "Norddeutscher" (?) - !
"OLE-OLE" ...
MFG
Rolf
Hallo Leute,
ich habe nicht erahnt, daß die Frage nach einem Auspuff ein derartiges Echo auslösen würde.
Eure Kommentare waren auf alle Fälle super spaßig!
Nichtsdestotrotz bleibt mein Wunsch nach einer 4-Rohr-Anlage - Beton hin oder her - immerhin möchte man seinen Hintermännern, wenn sie schon überholt werden, wenigstens auch mal den Blick in 4 Löcher bieten.
ich habe nicht erahnt, daß die Frage nach einem Auspuff ein derartiges Echo auslösen würde.
Eure Kommentare waren auf alle Fälle super spaßig!
Nichtsdestotrotz bleibt mein Wunsch nach einer 4-Rohr-Anlage - Beton hin oder her - immerhin möchte man seinen Hintermännern, wenn sie schon überholt werden, wenigstens auch mal den Blick in 4 Löcher bieten.
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Hallo Konrad!
Ich hatte Dir doch schon vor bestimmt 2 Wochen eine eMail von Wolfgang Feistauer weitergeleitet, der seine 4-Rohr verkaufen wollte?!? Hast Du die nicht bekommen? Oder seid Ihr aus anderen Gründen nicht zusammengekommen? Gib mal bitte kurz Bescheid, danke!
Ich hatte Dir doch schon vor bestimmt 2 Wochen eine eMail von Wolfgang Feistauer weitergeleitet, der seine 4-Rohr verkaufen wollte?!? Hast Du die nicht bekommen? Oder seid Ihr aus anderen Gründen nicht zusammengekommen? Gib mal bitte kurz Bescheid, danke!
Markus
No 400:
Fahren, statt putzen!
Schrauben, statt fahren...
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hallo konrad,
tja, wer hätte das gedacht, dass dein posting so eine reaktion auslösen würde.... aber wenn es um die auspuffanlage geht ist es auch nicht anders zu erwarten.
das thema ist alle jahre wieder aktuell, spätestens wenn ein neuer spiderfahrer in der runde fragt "welche tüte soll ich einbauen?"
persönlich finde ich das mittlerweile lustig, dass jeder sein senf dazu gibt (hihihi)...oh
wenn es unbedingt eine 4 rohr tüte sein soll, dann doch die von orbisoud.
quelle: wolf´s spider seite
grüße james.
tja, wer hätte das gedacht, dass dein posting so eine reaktion auslösen würde.... aber wenn es um die auspuffanlage geht ist es auch nicht anders zu erwarten.
das thema ist alle jahre wieder aktuell, spätestens wenn ein neuer spiderfahrer in der runde fragt "welche tüte soll ich einbauen?"
persönlich finde ich das mittlerweile lustig, dass jeder sein senf dazu gibt (hihihi)...oh
wenn es unbedingt eine 4 rohr tüte sein soll, dann doch die von orbisoud.
quelle: wolf´s spider seite
grüße james.